Elterninformationen

Regeln für die Schüler/innen vom Schulhaus Hübeli

Das Handy ist auf dem ganzen Schulhausareal ausgeschaltet.
Rollerblades müssen beim Eingang ausgezogen werden.
Bei Schuhen mit integrierten Rollen, müssen die Rollen beim Eingang eingeklappt werden.
Kickboard/Scooter sind auf dem ganzen Schulhausareal verboten.
Auf dem ganzen Schulhausareal gilt ein Rauchverbot.

Urlaubgsgesuche

In besonderen Situationen können Lernende auf begründetes Gesuch der Erziehungsberechtigten hin vom Unterricht ganz oder teilweise dispensiert werden.

Das Gesuch für einen absehbaren und klar begründeten Urlaub muss vier (4) Wochen vor Beginn des Urlaubes schriftlich eingereicht werden.

Ein Kind bis zu 5 Halbtage: an die Klassenlehrperson
Urlaubsgesuch für mehrere Ihrer Kinder im gleichen Schulhaus: an die Schulleitung
Urlaubsgesuch für Ihr Kind ab 6 Halbtagen: an die Schulleitung
Urlaubsgesuch für mehrere Ihrer Kinder in verschiedenen Schulhäusern: an die Schulleitungen

Wichtig: Alle Urlaubsgesuche, welche die Tage und Wochen unmittelbar vor und die Tage und Wochen unmittelbar nach Ferien/Feiertagen betreffen, sind an die Schulleitung zu richten.

In der Regel wird ein Urlaub zur Ferien und -Feiertagsverlängerung nur einmal während eines Zyklus KG bis 2. Kl. / 3.-6. Kl. / 1.-3. Sek. bewilligt.


Urlaubsgesuch für die digitale Bearbeitung [30 KB]

Urlaubsgesuch für den Ausdruck [76 KB]