Urlaubsgesuch
In besonderen Situationen können Lernende auf begründetes Gesuch der Erziehungsberechtigten hin vom Unterricht ganz oder teilweise dispensiert werden.
Das Gesuch für einen absehbaren und klar begründeten Urlaub muss vier (4) Wochen vor Beginn des Urlaubes schriftlich eingereicht werden.
Ein Kind bis zu 5 Halbtage: an die Klassenlehrperson
Urlaubsgesuch für mehrere Ihrer Kinder im gleichen Schulhaus: an die Schulleitung
Urlaubsgesuch für Ihr Kind ab 6 Halbtagen: an die Schulleitung
Urlaubsgesuch für mehrere Ihrer Kinder in verschiedenen Schulhäusern: an die Schulleitungen
Wichtig: Alle Urlaubsgesuche, welche die Tage und Wochen unmittelbar vor und die Tage und Wochen unmittelbar nach Ferien/Feiertagen betreffen, sind an die Schulleitung zu richten.
In der Regel wird ein Urlaub zur Ferien und -Feiertagsverlängerung nur einmal während eines Zyklus KG bis 2. Kl. / 3.-6. Kl. / 1.-3. Sek. bewilligt.
dispensationsgesuch_lernende_formular.docx [33 KB]
dispensationsgesuch_lernende_formular.pdf [76 KB]